Rechtsgrundlage.
Die EU hat einen Zeitrahmen festgelegt, in dem alle rechtlichen und technischen Änderungen vorgenommen werden müssen. Die erste Stufe (1st Act) des WLTP-Testverfahrens wurde ins Leben gerufen, um die besagten Änderungen anzustossen.
Der nächste Schritt hin zu einer Konsolidierung des WLTP-Standards in Europa besteht nun in der Implementierung der zweiten Stufe (WLTP 2nd Act), welche die Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments sowie die Kommissionsverordnung (EU) 2017/1151 des Europäischen Rats abändert.
Der «WLTP 2nd Act» trat am 1.1.2019 für neue Fahrzeugmodelle und am 1.9.2019 für alle Fahrzeuge in Kraft. Diese zweite Stufe umfasst Vorschriften zu neuen technischen Konzepten und Updates für das Testverfahren, beispielsweise die Überprüfung der Emissionen unter realen Fahrbedingungen (Real Driving Emissions, RDE), einen Gasverdampfungstest (Evaporation Test, EVAP), eine Überprüfung der Standardkonformität während des Fahrzeugbetriebs (Service Conformity, ISC) sowie die Überprüfung des Treibstoffverbrauchs (Consumption Monitoring, FCM). Nachstehend werden diese Punkte sowie weitere wichtige Informationen zum WLTP-Standard eingehender erläutert.